Allgemeines zur Personaldienstleistung

Welche Leistungen bieten wir als Personaldienstleister eigentlich an?
Unseren Kunden bieten wir als Personaldienstleister professionelle Unterstützung bei der Personalgewinnung – sowohl in der Überlassung als auch in der Vermittlung.

Unsere Gegenwart ist geprägt von Fachkräftemangel und einem sich stetig verändernden Arbeitsmarkt. Zwangsläufig steigen die Anforderungen an Personalabteilungen in Unternehmen rasant. Wir als HMP bieten in diesem Bereich ein umfassendes Leistungsspektrum an und beraten Unternehmen zu den unterschiedlichsten Personalthemen.

Personaldienstleistung - viel besser als ihr Ruf

Das Modell Zeitarbeit ist an zahlreiche rechtliche Bedingungen geknüpft: das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Grundlage für alle Personaldienstleistungsunternehmen. Außerdem gelten entsprechende Branchentarifverträge. Das AÜG gibt die juristischen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit vor und regelt zum Beispiel die Gleichstellungsansprüche von Leiharbeitern gegenüber der Stammbelegschaft eines Unternehmens. Damit ein Personaldienstleister als Arbeitsvermittler tätig werden kann, braucht dieser eine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung. Diese wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgestellt und ist Voraussetzung, damit ein Personaldienstleistungsunternehmen Arbeitskräfte an Betriebe vermitteln und überlassen darf.